Herausgabe von SBV-Unterlagen zu Vorstellungsgesprächen an den Arbeitgeber? (Umgang mit Arbeitgeber)

garda, Berlin, Wednesday, 09.05.2018, 15:13 (vor 2150 Tagen) @ Bitmix

Nun kommt es: Unsere Personalstelle verlangt von den Interessenvertretungen Personalrat, Frauenbeauftragte und SBV die Übergabe aller eigenen Aufzeichnungen, die zu den jeweiligen Vorstellungsgesprächen gemacht wurden. Ich persönlich meine, dass wir unsere Unterlagen grundsätzlich nicht herausgeben; Ausnahme möglich bei Klagen. Ich meine, dass Herausgabeverlangen könnte ein Eingriff in die unabhängige Amtsführung der SBV darstellen, vielleicht betrifft es auch das Behinderungsverbot.

Wie seht Ihr das?


Hallo Roland,

jeder kann verlangen was immer er möchte. Ich möchte auch einen eigenen Flugzeugträger aber mein Arbeitgeber spricht mir die Notwendigkeit rundweg ab! Fies, gell?

Jetzt aber mal ernsthaft. Nur ein Gericht kann die Herausgabe von SBV-Unterlagen anordnen.

Wenn der Arbeitgeber das "anordnet", gilt diese Tabelle:

mündliche Anforderung = mündliche Ablehnung
schriftliche Anforderung = schriftliche Ablehnung.

In beiden Fällen sollte auf den Datenschutz und die Vertraulichkeit von SBV-Unterlagen hingewiesen werden.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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