keine Versetzung trotz schwerer Erkrankung durch APL (BEM)
Hallo,
wieso verlangst ausgerechnet Du als SBV für dich "nur" ein BEM und nicht gleich ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX, bei dem dann auch das IA und ggfs. der IFD beteiligt sind ? Die können dann auch mal einen BR an seine gesetzlichen Pflichten erinnern.
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&Tschüß
Wolfgang