keine Versetzung trotz schwerer Erkrankung durch APL (BEM)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 15.05.2018, 19:10 (vor 2145 Tagen) @ MonikaSBV

Hallo,

wieso verlangst ausgerechnet Du als SBV für dich "nur" ein BEM und nicht gleich ein Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX, bei dem dann auch das IA und ggfs. der IFD beteiligt sind ? Die können dann auch mal einen BR an seine gesetzlichen Pflichten erinnern.

--
&Tschüß

Wolfgang


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