keine Versetzung trotz schwerer Erkrankung durch APL (BEM)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 15.05.2018, 20:28 (vor 2170 Tagen) @ albarracin

Moin Moin Wolfgang,

ich sehe das mit dem Präventionsverfahren zwar generell als eine gute Idee an, aber wenn der Arbeitgeber darstellen kann, dass die Tätigkeit als SBV für sie zuviel Stress bedeutet und sie dadurch ihre Arbeitsleistung auch außerhalb der SBV Zeit nicht mehr schafft und diese darunter leidet ...... ist es auh ein Risiko.

Zudem würde ich stufenweise aufbauen,

zunächst den Integrationsfachdienst ins Boot holen, mit diesem reden und dann ein Gespräch mit Personalleitung und IFD zusammen mit dem betriebsärztlichem Dienst zur Situation. Falls Ihr eine Integrations-/Inkusionsvereinbaurng habt, in der etwas zu Versetzungen auf eigenen Wunsch steht, bitte auch anführen .....

Erst wenn dieses nicht oder nicht dauerhaft fruchtet ein Präventionsverfahren, bei diesem ist nämlich neben dem obenstehendem Probelm auch der Betriebsrat, mit dem es ja auch Probleme gibt zwingend mit im Boot ..... gegen den man dann auch anargumentieren muss .....

Falls es zum Präventionsverfahren kommt, würde ich das Integrationsamt im Vorfeld darum bitten, vorzuschlagen, dass ein neutrales Gutachten über das Integrationsamt zur Arbeitsfähigkeit und der Notwendigkeit der Versetzung in Auftrag gegeben wird, diesem externen Gutachten kann sich dann auch der AG kaum verschließen.

Liebe Grüße


Hendrik


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