Pflicht des AG zrr Bildung v. Integrationsteam (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Thursday, 17.05.2018, 12:17 (vor 2170 Tagen)

Hallo an alle,
ich bin als noch relativ neue SBV mit meinem AG eine neue Inklusionsvereinbarung am verhandeln.
Den Paragraphen, unter der die Bildung des Integrationsteams beschrieben war, möchte mein AG komplett gestrichen haben mit der Begründung, dass keine gesetzliche Verpflichtung bestehe.
Dort war beschrieben, dass er sich verpflichtet zur Bildung eines Integrationsteams bestehen aus
-Inklusionsbeauftragter des AG
-Schwerbehindertenvertretung
-Betriebsrat
-Frauenbeauftragten

und das diese sich mindestens zwei Mal pro Kalenderjahr treffen.

Weiter stand drin, dass bei Bedarf eingeladen werden
-betriebsärztlicher Dienst
-Arbeitssicherheit
-Integrationsamt /Integrationsfachdienst
-Vertretung der Agentur für Arbeit
- Ausbildungsleitung
-JAV
-Sonstige Sachverständige

und die Aufgaben des Integrationsteams wurden beschrieben:

- Überwachung der Umsetzung der Inklusionsvereinbarung
-Beratung des AG bezüglich Fördermöglichkeiten für Beschäftigte und AZUBIS
-Koordinierung der Zusammenarbeit betrieblicher und außerbetrieblicher Fachkräfte

Ich habe leider im SGB IX keinen speziellen Paragraphen gefunden.
In der Inklusionsvereinbarung ist natürlich an anderer Stelle die Verpflichtung der Zusammenarbeit von AG, SBV, Inklusionsbeauftragten und Frauenbeauftragte beschrieben.

Kennt jemand einen Paragraphen zur gesetzlichen Verpflichtung eines Integrationsteams?
Wie seht ihr das? Reicht der Verweis der Zusammenarbeit in einer Inklusionsvereinbarung?

--
Gruß
Vertigo


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