Pflicht des AG zrr Bildung v. Integrationsteam (Allgemeines)

garda, Berlin, Friday, 18.05.2018, 13:36 (vor 2169 Tagen) @ Vertigo

Halle Vertigo,

ich antworte mal in deinen Text rein.

Den Paragraphen, unter der die Bildung des Integrationsteams beschrieben war, möchte mein AG komplett gestrichen haben mit der Begründung, dass keine gesetzliche Verpflichtung bestehe.
Kennt jemand einen Paragraphen zur gesetzlichen Verpflichtung eines Integrationsteams?

Ganz klar: es gibt diesen Paragraphen leider nicht. Formalrechtlich hat der Arbeitgeber einfach nur recht.

Wie seht ihr das? Reicht der Verweis der Zusammenarbeit in einer Inklusionsvereinbarung?

Er muss reichen, wenn du eben einfach nicht mehr durchsetzen kannst.

Mein Rat wäre, dass du es mit der Vorteilsübersetzung versuchst.

Nicht sagen: was bringt es mir und den Schwerbehinderten,
sondern vielmehr: was bringt es dem Arbeitgeber und hier vor allem mittel- und langfristig.

Das von dir benannte Inklusionsteam ist mindestens teilweise deckungsgleich zum BEM-Team. Hier kann man das Schlagwort Synergie nutzen, darauf sind alle Arbeitgeber scharf.

Denk dran: der Köder muss dem Fisch schmecken, nicht dem Angler.

Such dir gute Schulungen zum Thema SBV-Grundlagen, Inklusionsvereinbarung, BEM, dann bekommst du reichlich Argumente.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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