Beteiligung Bewerbungsverfahren (Allgemeines)

Matze58, Bielefeld, Tuesday, 05.06.2018, 12:35 (vor 2123 Tagen)

Hallo zusammen,

Ein Mitarbeiter hat einen Antrag zur Feststellung und zugleich einen Gleichstellungsantrag gestellt.
Ein Bescheid liegt noch nicht vor. Nun hat der Kollege sich auf eine Stellenausschreibung hin beworben.
Meine Frage ist nun ob ich schon ab diesem Zeitpunkt(fehlende Anerkennung) das Recht auf Einsicht in sämtliche Bewerbungsunterlagen habe oder noch nicht.
Freue mich auf Eure Antworten.


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