Beteiligung Bewerbungsverfahren (Allgemeines)

garda, Berlin, Tuesday, 05.06.2018, 15:38 (vor 2151 Tagen) @ Matze58

Hallo Matze,

kommt drauf an, würde der Jurist sagen. Hier kommt es darauf an, ob die SB-Eigenschaft offensichtlich/offenkundig ist und der Ausweis nur eine erkennbare Eigenschaft sozusagen amtlich macht oder ob es tatsächlich fragwürdig ist, dass es zum SB-Status reicht.

Beispiel: Bein ab genügt dieser Anforderung, Rückenbeschwerden auch schlimmerer Art leider nicht.

Der Gleichstellungsantrag hat nach derzeitiger Rechtsprechung in diesem Zusammenhang mit deinem Thema keine Wirkung, der zieht eher beim Thema Kündigung.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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