Anzeige § 238 Abs 1-9 (Allgemeines)

SGBFreak, Sunday, 24.06.2018, 22:11 (vor 3041 Tagen)

Hallo,

wann kann der § 238 1-9 angewandt werden? Beispiel: Ein SB Mitarbeiter ÖD stellt seinen Jahres-Urlaubsantrag. Dieser wird komplett abgelehnt. Ein Schriftstück wird dem Mitarbeiter mit allgemeinen Regeln aus dem Tarifvertrag und einem Urteil v BAG als Begründung zugeschickt. Der Urlaubszeitraum wird gleich reglementiert (evt. 1-2 Wochen im Sommer evt. 1 Woche im April ect). Der SB Mitarbeiter ist mit den Urlaubszeiten nicht einverstanden. Nur der Personalrat war informiert worden. Die SBV wurde nicht informiert und konnte auch keine Stellungnahme dazu abgeben.Wurde also nach § 96 Abs. 2 die SBV (die in in allen Angelegenheiten die Schwerbehinderte M oder die Gruppe der Schwerbehinderten M. betrifft zu informieren) vom AG verstoßen. Also lt § 238 1-9 SGB IX eine Ordungswidrigkeit begangen?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion