Nachrücker ins Amt (Wahlen)

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 28.06.2018, 13:32 (vor 2128 Tagen) @ albarracin


das hast Du richtig gelesen, da deine Zeit als Stelli bei dieser Frist unberücksichtigt bleibt.

Hallo Wolfgang,

ich bin da nicht so wirklich Deiner Meinung. Im §177 Abs. 5 und auch in meinem Komentar greift die 1-Jahres- Regelung nur, wenn innerhalb dieses Jahres die Wahl stattgefunden hat. Jedoch nicht bei einer Nachrückung innerhalb des Jahres.

Vielleicht können wir dieses noch etwas vertiefen oder auch im Diskussionsforum, welches extra zu Wahl eingerichtet wird, diskutieren?

VG


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