Darf ein Antrag durch die Firmenpost geschickt werden? (Antragstellung / Widerspruch)

WoBi, Thursday, 28.06.2018, 14:20 (vor 2100 Tagen) @ Pernille

Hallo Pernille,

a) Wenn die private Sendung unfrankiert in die Ausgangspost gelegt wird, stellt dies ein Diebstahl dar und kann Grund für eine fristlose Kündigung sein. Es sei auf das „Bienenstich“-Urteil und „Fall Emmely“ verwiesen. Der Betrieb/Dienststelle ist kein „Selbstbedienungsladen“.

b) Wenn die Kosten für die Freimachung der Sendung in der Poststelle gezahlt wird und die dort tätigen Personen führen diese Sendung über den firmeneigenen Stempelautomaten, können die Personen in der Poststelle durch den Arbeitgeber Ärger z.B. Abmahnung, Kündigung bekommen. Denn hier stellen sich abrechungstechnische und steuerrechtliche Fragen.
Außer es gibt dazu firmeninterne Regelungen z.B. in Verbindung mit der Zusendung von privaten Paketen (durch den Online-Handel).

c) Wenn die Sendung frankiert in die Ausgangspost gelegt wird, kann trotzdem Arbeitsleistung von Dritten zu Lasten des Arbeitgebers durch diesen angenommen werden.

Wegen ein bisschen „Bequemlichkeit“ oder „Ersparnis“ ist hier ein hohes Risiko für die Kollegin / den Kollegen vorhanden. Zumal es andere risikolosere Möglichkeiten gibt. Dies gilt umso mehr, wenn die Person sowieso im „Fokus“ steht. Wenn zwei das Gleiche tun ist das noch lange nicht dasselbe oder für Chefs nach Gutherrenart: „Was dem Herrn geziemt, geziemt noch lange nicht dem Knecht."

Wenn die SBV im Rahmen ihres Ehrenamtes mit dem Integrationsamt korrespondiert, kann diese Post z.B. Stellungsnahmen über den Arbeitgeber gesendet werden. Denn der Arbeitgeber hat die Kosten der SBV zu tragen. Zur Aufgabenstellung der SBV gehört die Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung und im Widerspruchsverfahren.:-)

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Gruß
Wolfgang


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