Urlaub Verfall (Allgemeines)

karl, Friday, 29.06.2018, 19:52 (vor 2121 Tagen)

Guten Abend,
ein Schwerbehinderter war in folge eines Unfalles von September 2017 bis Ende Juni 2018
arbeitsunfähig. Der gesetzliche und tarifsvertragliche sowie der Zusatzurlaub als
SB beläuft sich auf 35 Tage.. Erwähnen will ich noch das der TVöd für uns zutrifft.

Die Kollegin hatte in 2017 14 Tage Urlaub genommen. Heute wurde seitens
der Personalabteilung mitgeteilt, dass der Resturlaub um 10 Tage (tariflicher
Urlaubsanspruch) gekürzt wird.
Es stellt sich die Frage welcher Urlaub wird zuerst genommen, der gesetzliche
oder der tarifliche?
Wer kann mir weiterhelfen? Urteile über diesen Sachverhalt wären sehr hilfreich.

Vielen herzlichen Dank für jede Antwort.

ein schönes und erholsames Wochenende.wünscht

Karl


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