Urlaub Verfall (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 01.07.2018, 15:12 (vor 2126 Tagen) @ karl

Hallo,

der Wegfall des "übergesetzlichen" Urlaubs bei Krankheit zum 31.05. des Folgejahres im Anwendungsbereich des TVöD ist völlig korrekt- auch nach der Rechtsprechung des EuGH.
Es gibt eine juristische Fiktion, daß immer zuerst der gesetzliche Mindesturlaub (bei schwerbehinderten 20 + 5 Tage) verbraucht wird, bevor der "übergesetzliche" Teil genommen wird.
Das ist schon seit Jahrzehnten gängige Rechtsprechung und läßt sich auch in jedem Kommentar zum BUrlG nachlesen (den ich am WE nicht zur Verfügung habe)

--
&Tschüß

Wolfgang


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