Gemeinschaftsbetrieb (Wahlen)
Jetzt meint der DG (Mutterunternehmen), dass auf Grund des Gemeinschaftsbetriebes nur eine SbV zu Wählen sei.
Hallo, gilt hier Kirchenrecht oder BetrVG? Sollte hier BetrVG gelten mit einem Betriebsrat für den gesamten Gemeinschaftsbetrieb, dann wäre der Gemeinschaftsbetrieb auch Wahlbezirk für SBV.
Gruß,
Cebulon