Versammlung der Schwerbehinderten (Versammlung)

Rumpelstilzchen, Aachen, Saturday, 14.07.2018, 18:06 (vor 2111 Tagen)

Im Unternehmen gibt es 3 Schichtbetrieb, Früh-, Spät- und Nachtdienst

Die Versammlung der Schwerbehinderten begann um 09:00 Uhr und endete 15:00 Uhr.
An- und Rückfahrt in Summe ca. 3 Std. Somit Gesamtdauer ca. 9 Std. (mit An- u. Rückfahrt).

Da die Teilnahme an der Versammlung Dienst- bzw. Arbeitzeit ist, haben die Kollegen nach meiner Auffassung ihre Arbeits- bzw. Dienstpflicht erfüllt. Der Arbeitgeber fordert aber, dass die Kollegen die Arbeit zum Spät- bzw. Nachtdienst hätten antreten müssen.
Ich denke nein!
Dienst- arbeitsvertragliche Pflichten sind durch die Teilnahme an der Versammlung erfüllt.
Bis zur Wiederaufnahme der Arbeit müssen 11 Stunden Ruhezeiten liegen.
Für den Tag muß nach meiner Auffassung der Dienstherr bzw. Arbeitsgeber die Arbeitsleistung als erbracht ansehen.

Wie seht Ihr das?


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