Versammlung der Schwerbehinderten (Versammlung)

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 15.07.2018, 12:08 (vor 2103 Tagen) @ Rumpelstilzchen

Hallo,

Du solltest Deinem AG klar machen, daß der Besuch der Versammlung in vollem Umfang Arbeitszeit iSd ArbZG ist.
Beharrt der AG auf seinem Standpunkt, muß er ggfs. der Gewerbeaufsicht erklären, wie denn die Überschreitungen der täglichen Höchstarbeitszeit und/oder die Unterschreitung der vorgeschriebenen Mindestnachtruhe zu Stande gekommen sind.

Der BR sollte von Dir hinzugezogen werden, damit er im Rahmen seiner Mitbestimmungsrechte derartige Diensteinteilungen untersagt.

--
&Tschüß

Wolfgang


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion