Kündigung wegen nicht möglicher Nachtdiensttätigkeit (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 27.04.2006, 10:26 (vor 6581 Tagen) @ Jutta

Hallo Jutta,

hier kann man nicht klar Ja oder Nein sagen. Das Thema wurde auch schon des öffteren im Forum tiefgehend behandelt. Schaue einmal in den älteren Beiträgen und nutze die Suchfunktion auch.

Doch in Kürze soweit,

grundsätzlich hat der Schwerbehinderte aus § 81 (4) SGB IX auf eine Beschäftigung die seine Behinderung berücksichtigt. Dem AG sind hier auch im begrenzten Umfang organisatorische Maßnahmen zumutbar. Der Schwerbehinderte hat aber auch keinen Rechsanspruch darauf, dass der AG ihm einen Arbeitsplatz "backt".

Wenn also am Ende der Kette die Feststellung kommt, dass keine Beschäftigung ohne Nachtdienst möglich ist und auch keine anderweitige Beschäftigung möglich ist, kann es zu einer Kündigung kommen. :-(


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