Im Hinblick auf die SBV Wahlen (Wahlen)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 09.08.2018, 07:57 (vor 2059 Tagen) @ Andro

Hallo,

grundsätzlich ist ja der AG zuständig für die Zuweisung der Räume der SBV.
Das können auch die BR-Räume sein, wenn diese nicht "ausgelastet" sind. In diesem Fall müssen sich BR und SBV auf die Aufteilung einigen.
Der SBV müssen auf jeden Fall Möglichkeiten eingeräumt werden, vertrauliche Gespräche führen zu können.
Der BR kann jedenfalls eine bestehende Regelung nicht einseitig aufkündigen bzw. verändern.

Falls mit dem BR keine Einigung möglich ist, muß sich die SBV an den AG wenden, damit Ihr die notwendigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

--
&Tschüß

Wolfgang


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