Wahlvorstand (Wahlen)

SFliege, Wednesday, 22.08.2018, 18:10 (vor 2076 Tagen) @ WoBi

Beim förmlichen Wahlverfahren werden Vertrauensperson und Stellvertreter auf einem Stimmzettel, d.h. in einem Wahlgang gewählt. (§ 9 Abs. 2 Satz 2 SchwbVWO ).
Nur beim vereinfachten Wahlverfahren sind (zwei) getrennte Wahlgänge erforderlich. (§ 20 Abs. 2 Satz 2 SchwbVWO).

Da hier aber von Wahlvorstand gesprochen wird, muss es sich um ein förmliches Wahlverfahren handeln, weil im vereinfachten Wahlverfahren kein Wahlvorstand existiert und erst in der Wahlversammlung eine "Wahlleitung" gewählt wird.


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