Re: Sonderurlaub (Allgemeines)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 24.11.2003, 08:42 (vor 7485 Tagen) @ Tanja

Hallo Kollegin Tippmann,
das SGB IX (§ 125) sagt aus, dass Schwerbehinderte
mit einem GdB von 50 und mehr Anspruch auf
Zusatzurlaub haben.
Das heißt, der Kollege um den es hier geht hat keinen
gesetzlichen Anspruch.
Nun könnte es aber sein, dass bei euch im Betrieb
eine Regelung (Tarifvertrag oder
Betriebsvereinbarung) besteht, die besagt, dass auch
Koll. mit einem GdB von 30 bereits Zusatzurlaub
bekommen. Diese Regelung gilt auch im Saarland.
Dies (TV oder Bv) mußt du klären.
Grundsätzlich gibt es Abweichungen bei der
gesetzlichen Regelung:
Die Anzahl der Zusatzurlaubstage richtet sich nach
der persönlichen Wochenarbeitszeit des Betroffenen.
- grundsätzlich 5 Tage
- bei 6-Tage-Woche 6 Tage
- bei 4-Tage-Woche 4 Tage
- etc. (siehe auch SGB IX, Basiskommentar, §125 Rn 3+4

Gruß Hans-Peter


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