Kandidat für VP ja, für Stv.keine (Wahlen)

Cebulon, Tuesday, 28.08.2018, 14:14 (vor 2086 Tagen) @ erzengel

die Nachwahl ist mir klar.

Hallo, nicht Nachwahl, sondern Nachfrist von einer Woche. Die Bekanntmachung zur Nachfrist muss sofort ausgehängt werden, § 7 Abs. 3 SchwbVWO

Evtl. bei der Kandidatensuche auch hinweisen auf Kündigungsschutz bzw. den Rechtsanspruch auf Schulungen für den ersten Stelli laut BTHG, alles gut beschrieben im neuen Fachlexikon 2018.

Und hier einige praxisbewährte Tipps zum Thema Kandidatenmangel und Kandidatengewinnung mit jeder Menge guter Gründe und guter Argumente. Vielleicht ist ja was passendes dabei ...

Gruß,
Cebulon


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