Aufhebungsvertrag: Ist IA notwendig (Allgemeines)

martin.schieder, Wednesday, 05.09.2018, 10:15 (vor 2969 Tagen)

Hallo, bei uns möchte ein schwerbehinderter MA aus eigenem Wunsch mit der Fa. einen Aufhebungsvertrag machen. Frage: Ist dazu die Unterrichtung bzw. die Beteiligung des Inklusionsamtes notwendig? Muß das Inklusionsamt in dem Prozess beteiligt werden? Vielen Dank für Eure Hilfe.
Mit koll. Grüßen
Martin Schieder


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