Aufhebungsvertrag: Ist IA notwendig (Allgemeines)
Frage: Ist dazu die Unterrichtung bzw. die Beteiligung des Inklusionsamtes notwendig? Muß das Inklusionsamt in dem Prozess beteiligt werden?
Servus Martin,
schau mal auf die Seite: https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Aufhebungsvertrag/77c523i1p/index.html
Den Ausführungen auf der genannten Seits nach also nicht erforderlich, ich als SBV würde dem Kollegen jedoch raten, die dadurch für ihn u.U. entstehenden Rechtsnachteile, sofern er sich deren noch nicht bewusst ist, unbedingt von der Agentur schildern zu lassen.
VG