Aufhebungsvertrag: Ist IA notwendig (Allgemeines)

mietze_katz, Oberbayern, Wednesday, 05.09.2018, 10:52 (vor 2969 Tagen) @ martin.schieder

Frage: Ist dazu die Unterrichtung bzw. die Beteiligung des Inklusionsamtes notwendig? Muß das Inklusionsamt in dem Prozess beteiligt werden?

Servus Martin,

schau mal auf die Seite: https://www.integrationsaemter.de/Fachlexikon/Aufhebungsvertrag/77c523i1p/index.html

Den Ausführungen auf der genannten Seits nach also nicht erforderlich, ich als SBV würde dem Kollegen jedoch raten, die dadurch für ihn u.U. entstehenden Rechtsnachteile, sofern er sich deren noch nicht bewusst ist, unbedingt von der Agentur schildern zu lassen.

VG


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