Parkplatz bei aG im Betrieb (Allgemeines)
Hallo Fransi,
hier würde ich mit NEIN antworten. Anmieten muss der AG keinen Parkraum. Er muss nur ggf. von vorhandenen Parkflächen welche bereitstellen.
Entstehen dem Schwerbehinderten AN aber Kosten, welche zwingend zur Berufsausübung notwendig sind, könnte ich mir vorstellen, dass er hierfür Mittel aus der Ausgleichsabgabe (§§19, 24 oder 25) in Anspruch nehmen kann. Also hier die zuständigen REHA-Träger leistungspflichtig sind. Aber nur wenn ohne die Mittel die Arbeistfähigkeit gefährdet ist.