Nachbesetzung / Stellvertreter (Wahlen)

hackenberger, Monday, 08.05.2006, 08:34 (vor 6571 Tagen) @ UweL

Hallo Uwe,

bei den Schwerbehindertenvertreterwahlen finden keine Listen Wahlen statt. Es findet immer eine Persönlichkeitswahl statt. Der Wahlvorstand hat die Kandidaten der eingereichten Listen (Wahlbewerber) getrennt nach Kandidat für die Vertrauensperson und Kandidat für die Stellvertretung alphabetisch aufzulisten und auf die Wahlvorschläge zu übernehmen.

Gewählt ist dann als Vertrauensperson der Schwerbehinderten der Kandidat mit den meisten Stimmen unter den Kandidaten die hierfür kandidiert haben.

Nach der Stimmauszählung werden die Kandidaten welche für das Mandat des Stellvertreters kandidiert haben gemäß der für sie abgegebenen Stimmen gereiht. Gewählt als Stellvertreter ist der Kandidat mit den meisten Stimmen unter den Kadidaten die für dieses Mandat kandidiert haben. Die weiteren Stellvertreter ergeben sich in der Reihung dann gemäß den auf sie entfallenen Stimmen. Hieraus ergeben sich dann auch die Nachrücker soweit erforderlich.

http://www.integrationsaemter.de/files/601/WahlbroschuereStandNovember2005.pdf


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