Vereinfachtes oder föhrmliches Wahlverfahren (Allgemeines)
Hallo,
so leid es mir tut, aber Voraussetzung gem. § 18 SchwbVWO ist nur das Bestehen weit entfernter Betriebsteile. Es müssen dort keine sbM beschäftigt sein. Der Wortlaut der Vorschrift ist klar und deutlich.
Bei gut 200 Km auseinanderliegenden Betriebsteilen kann es nur eine Wahl nach dem förmlichen Verfahren geben, sofern der Betriebsteil nicht betriebsratsfähig ist. War aber der Betriebsteil zum Zeitpunkt der BR-Wahl BR-fähig (worauf die Beschäftigtenzahl hindeuten könnte), dann gibt es sowieso keine gemeinsame SBV-Wahl - unabhängig davon, ob ein eigener BR gewählt wurde.
Also solltest Du zuerst einmal klären, wie der Betriebsteil bei der BR-Wahl behandelt wurde.
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&Tschüß
Wolfgang