Vereinfachtes oder föhrmliches Wahlverfahren (Allgemeines)

Hr.Rautenberg, Tuesday, 11.09.2018, 17:35 (vor 2963 Tagen) @ Apfelsaft

Hallo Apfelsaft!

Der Wahlvorstand soll von Eurem Arbeitgeber eine verbindliche Aussage verlangen, ob die Außenstelle gemäß § 18 SchwbVWO zu berücksichtigen ist. D. h. auch, dass er verbindlich antworten soll, ob ihm i. S. einer Wählerliste dort Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung bekannt sind. Für eine verbindliche Antwort hat er § 1 (1) oder (2) BetrVG wie auch § 4 (1) 1. oder 2. BetrVG zu berücksichtigen. Ebenso könnte es auch eine abweichende tarifliche Regelung geben [§ 3 BetrVG].


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion