Tätigkeitsbericht (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 11.09.2018, 10:21 (vor 2963 Tagen) @ Opolus

Hallo,

hat der AG einmal die Notwendigkeit einer Vollfreistellung auch unterhalb der gesetzlichen Schwellenwerte akzeptiert, dann muß er schon substantiiert begründen, wenn er diese Vollfreistellung rückgängig machen will.

Da ich die Rahmenbedingungen Deiner Behörde und von dir nicht kenne, kann ich dazu allerdings nichts sagen. zur Not mußt Du das dann eben rechtlich klären lassen.
In diesem Zusammenhang könnte es allerdings zulässig sein, daß der AG eine abstrakte, unpersönliche Tätigkeitsaufstellung (zB Beratung, Teilnahme an PR-Sitzungen einschl. Ausschüsse, Reisezeiten, Bildung, Recherche und Maßnahmenkonzeption) anfordern kann.

--
&Tschüß

Wolfgang


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