Behördenleitung schneidet SBV (Allgemeines)

Hr.Rautenberg, Tuesday, 11.09.2018, 18:29 (vor 2962 Tagen) @ SGBFreak

Hallo SGBFreak!

Aus Deiner Beschreibung wird nicht deutlich, ob Du auch ein Mensch mit Behinderung [MmB] bist. Als MmB kannst Du Dich gemäß § 185 (3) SGB IX an das IntA. wenden. Gemäß § 167 SGB IX geht dies auch bei allen Arten von arbeitsrechtlichen Schwierigkeiten.

Nach § 181 SGB IX hat der Dienstherr einen Inklusionsbeauftragten zu benennen, der nach Dich gemäß § 182 (2) unterstützen soll, den Dienstherrn an die enge Zusammenarbeit [mehr als vertrauensvolle Zusammenarbeit] zu erinnern.

Wenn der Dienstherr entgegen § 182 SGB entweder Nach § 238 (1) 7. und 8. nicht ordnungsgemäß zusammenarbeitet, kann das als Ordnungswidrigkeit bei der Bundesagentur für Arbeit angezeigt werden. Hier empfiehlt sich aber einerseits dringend die vorherige Moderation durch das Integrationsamt.

Sollte dies scheitern, solltest Du als SBV [in Anbahnung einer festen Zusammenarbeit] Dich anwaltlich beraten lassen. Entweder durch den Anwalt des PR oder eines anderen Anwaltes Deines Vertrauens. Bei der zuständigen Gewerkschaft [z. B. Bezirksstelle ver.di] kannst Du Dir auch jemand empfehlen lassen. Die Beratung wird dieser nicht in Rechnung stellen können, aber den Dienstherren über den Besuch auswärts oder als Einladung informieren.

Wenn Du kein MmB bist, kannst Du Dich dennoch an das IntA. wenden. Sie unterliegen hier auch einer Schweigepflicht. Sei können jedoch nur unverbindlich moderieren.

Du scheinst aber selbst arbeitsrechtliche Schwierigkeiten zu haben. Egal ob Du ein MmB bist oder nicht, wende Dich als Gewerkschaftsmitglied an deren Rechtsschutz. Das geht zwar auch über einen privaten Arbeitsrechtsschutz. Allerdings werden diese nicht kollektivrechtlich beraten und im Rahmen zum sparsamen Umgang mit den Versichertenbeiträgen nicht unbedingt politisch einen Vergleich scheuen oder über zwei Instanzen streiten.

Grundsätzlich ist es ein Problem, dass wir SBV im Rahmen von deutschem Obrigkeitsdenken glauben, der Dienstherr müsse etwas genehmigen [z. B. Fortbildungen] oder aber sie lassen sich budgetieren, weil ein armer Irrer SAP eingeführt hat, und jetzt die Buchhaltung alles mit Euro hinterlegt. Das ist mit Nichten so. Die SBV entscheidet als Individualorgan eigenständig was für die eigene Arbeit erforderlich ist [1. Zur Erfüllung gesetzlicher Überwachungs- und sonstiger Pflichten. 2. Zweckmäßig im Rahmen der eigenen Arbeitsorganisation z. B. Office-Schulung. 3. Nach gewissenhafter Prüfung keine Zumutung von unbilligen Härten an den Dienstherrn].

Aber Achtung: Arbeitsbeziehungsstörungen lassen sich rechtlich nicht beheben. Das IntA. ist also das erste Mittel der Wahl.


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