Unbegründet oder doch begründet? (Allgemeines)

sabsezicke, Thursday, 20.09.2018, 16:40 (vor 2954 Tagen)

Hallo zusammen,

ich hoffe, ich bin hier richtig und meine Anfrage ist erlaubt. Ich werde sie anonym stellen, also keine Realnamen nennen.

Eine Person bewirbt sich bei einem öffentlich-rechtliichen Arbeitgeber. Sie ist schwerbehindert, gibt das auch im Bewerbungsschreiben an. Darüber hinaus erfüllt sie das Anforderungsprofil aus der Stellenanzeige. Sie erhält eine Absage. Sie fragt schriftlich nach, warum sie nicht eingeladen worden ist. Nach dieser Frage erhält sie eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch. Da seit Bewerbungsfrist, Bewerbung und Absage ein doch sehr langer Zeitraum liegt und aus der Absage hervorgeht, dass man sich entschieden hat, verzichtet die Person auf das Vorstellungsgespräch, da sie ihre Chancen bei Null sieht und fordert den Arbeitgeber auf, eine entsprechende Entschädigung zu zahlen. Die Versicherung des Arbeitgebers weist die Entschädigungsansprüche als unbegründet zurück.

Ist es nicht so, dass auch eine nachträgliche Einladung den erfolgten Fehler nicht ungeschehen machen kann?

Was soll daran unbegründet sein?

Oder legt es der Arbeitgeber bzw. die Versicherung auf eine Klage an?

Wie schauts aus?

Danke vielmals.

Liebe Grüße


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