Unbegründet oder doch begründet? (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 20.09.2018, 18:20 (vor 2953 Tagen) @ sabsezicke

Die Versicherung des Arbeitgebers weist die Entschädigungsansprüche als unbegründet zurück.

Mit welcher genauen Begründung?

Ist es nicht so, dass auch eine nachträgliche Einladung den erfolgten Fehler nicht ungeschehen machen kann?

Das ist m.E. vollendete Verfahrensdiskriminierung. Verklagt werden muss fristgemäß die Behörde.

Oder legt es der Arbeitgeber bzw. die Versicherung auf eine Klage an?

Sieht so aus. Da muss man kein Prophet sein.

Gruß,
Cebulon


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