Wo steht das bitte? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 24.09.2018, 10:39 (vor 2950 Tagen) @ sabsezicke

Hallo,

die Kommentarliteratur handelt das Thema einschließlich der rechtlichen Bindungswirkung einer Stellenausschreibung eigentlich erschöpfend ab.

In der Kommentierung stößt man dann auch sehr schnell auf BAG vom 16.2.2012, 8 AZR 697/10 (ab Rn 36),
https://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&Datum=2012-2-16&nr=15903&pos=10&anz=14
in dem das BAG feststellt, daß nicht als zwingend dargestellte Eignungsanforderungen nicht zur Nichtzulassung zum Bewerbungsgespäch verwendet werden dürfen. Im Entscheidungsfall war dies eine Eigenschaft, die nur als "vorteilhaft" in der Stellenausschreibung bezeichnet war.

Begriffe wie "vorteilhaft", "von Vorteil", "idealerweise", "möglichst" o.ä. bezeichnen aber keine zwingenden Eignungsvoraussetzungen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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