Wahl SB (Allgemeines)

maulwurf, Sachsen_Anhalt, Tuesday, 25.09.2018, 09:22 (vor 2949 Tagen)

Guten Morgen alle beisammen,

auch bei uns ist der Wahlmarathon , förmliches Verfahren, Briefwahl angelaufen und ich habe eine Frage :
Die Bestellung des Wahlvorstandes war im September, die Auszählung wird im November sein.
Ich habe einige Schwerbehinderte, wo die Behinderung im Oktober ausläuft. Dürfen diese Betroffenen, wenn keine Verlängerung, zB. nach Heilungsbewährung vorliegt, an der Wahl teilnehmen. Ebenso habe ich auch Betroffene, wo das Anhörungsverfahren noch läuft, bzw., wo Widerspruchs- und Klageverfahren anhängig sind.

Vielen Dank für eure Antworten und eine schöne Herbstzeit
wünscht euch Euer Maulwurf.:-)


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