Wahl SB (Allgemeines)

garda, Berlin, Tuesday, 25.09.2018, 13:07 (vor 2949 Tagen) @ maulwurf

Guten Morgen alle beisammen,

auch bei uns ist der Wahlmarathon , förmliches Verfahren, Briefwahl angelaufen und ich habe eine Frage :
Die Bestellung des Wahlvorstandes war im September, die Auszählung wird im November sein.

Hallo Maulwurf,

Ich habe einige Schwerbehinderte, wo die Behinderung im Oktober ausläuft. Dürfen diese Betroffenen, wenn keine Verlängerung, zB. nach Heilungsbewährung vorliegt, an der Wahl teilnehmen.

Läuft tatsächlich die Behinderung laut Bescheid aus oder nur der Ausweis ab? Hier solltest du dringend darauf hinweisen, dass sie die Verlängerung des Ausweises beantragen. Erst wenn der GdB rechtskräftig unter 50 festgestellt wird und dann auch keine Gleichstellung vorliegt, besteht kein Wahlrecht mehr (Nachwirkung beachten!)

Ebenso habe ich auch Betroffene, wo das Anhörungsverfahren noch läuft, bzw., wo Widerspruchs- und Klageverfahren anhängig sind.

Hier kommt es drauf an, in welchem Zusammenhang diese Verfahren stehen.

Bei der Erstfeststellung bzw. dem Antrag auf Gleichstellung besteht kein Wahlrecht, sofern die Behinderung nicht offenkundig ist (Beispiel: Bein ab, aber Vorsicht: Rolli fahren allein genügt nicht, der kann ja geborgt sein).

Bei Herabstufung siehe oben.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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