kein Interesse an Stellvertreteramt der SBV (Wahlen)

heino, NRW, Thursday, 27.09.2018, 09:33 (vor 2048 Tagen)

Liebe Forumsteilnehmer,
ich habe etliche Sachen zum Thema Nachwahlen für den Stellvertreter der Schwerbehindertenvertretung im Forum gefunden. Leider waren das alles Informationen, die zum förmlichen Wahlverfahren passten.
Wie muss man jedoch vorgehen, wenn im vereinfachten Wahlverfahren keiner für das Stellvertreteramt zur Verfügung steht? Muss die Wahlleitung dann unverzüglich einen Aushang für die Neuwahl eines Stellvertreters der SBV machen? Vielleicht mit dem Hinweis, dass auch nicht schwerbehinderte Kolleginnen und Kollegen für das Amt antreten können?
Und wenn sich dann auch keiner meldet? Ist die gewählte Vertrauensperson dann ohne Stellvertretung im Amt?
Es wäre toll, wenn Ihr mir bei diesen Fragen helfen könnt.
Noch eine schöne Zeit.
Heino

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heino


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