kein Interesse an Stellvertreteramt der SBV (Wahlen)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 27.09.2018, 09:49 (vor 2048 Tagen) @ heino

Moin Moin Heino,

hier gilt § 23 der Wahlordnung. "... oder ist ein stellvertretendes Mitglied noch nicht gewählt, lädt die Schwerbehindertenvertretung die Wahlberechtigten unverzüglich zur Wahlversammlung zur Wahl eines oder mehrerer stellvertretender Mitglieder ein. ".

Das bedeutet für mich: vereinfachtes Wahlverfahren:
Wahlversammlung:
1. Vertrauensperson wird gewählt.
2. wenn dort keine Stellies gefunden werden. lädt die neue Vertrauensperson nach § 23 der Wahlordnung zu einer erneuten Wahlversammlung ein.
3. finden sich auch bei dieser keine Stellies, würde ich das Integrationsamt fragen, ob und wie oft das Ganze wiederholt werden muss, oder ob es ausreicht, immer wieder auf diese Situation hinzuweisen und dann, wenn sich ein oder mehrere Bewerber/innen finden, zu einer weiteren Wahlversammlung einzuladen.

Die Vertrauensperson ist selbstverständlich im Amt, ansonsten könnte sie ja gar nicht, wie in § 23 beschrieben zur Wahlversammlung einladen.

Liebe Grüße

Hendrik


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