Dienstgespräch - Rolle der Vertrauensperson (Umgang mit Arbeitgeber)

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 28.09.2018, 14:21 (vor 2946 Tagen) @ hajue

Moin Moin Hajue,

nun schlägts 13.
Der Arbeitgeber sollte sich mal den § 178,2 SGB IX genauer ansehen.
Ironiemodus an: Alternativ sollen ja auch leichte Schläge auf den Hinterkopf helfen, *Mal vorsichtig das Gewicht des
Düwell Kommentars abschätzen gehen muss*.Ironiemodus aus

Die Schwerbehindertenvertretung ist in allen Angelegenheiten, die einen Schwerbehinderten betreffen, unverzülich und umfassend zu informieren und vor einer Entscheidung anzuhören. Anhören bedeutet, dass man sehr wohl nicht nur eine Meinung haben darf, sondern sogar die Frechheit besitzen kann, diese im Gespräch auch zu äußern.
Einen solchen Maulkorb würde ich mir schriftlich geben lassen und dann gerichtlich dagegen vorgehen, falls der Arbeitgeber bei dem Gespräch dabei bleibt.

Der Arbeitgeber muss uns auch die Entscheidung, die er getroffen hat, mitteilen.

Durchsetzungsrechte haben wir leider nicht so viele, aber anhören, was wir zu sagen haben, muss der Arbeitgeber.


Liebe Grüße

Hendrik


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