Kandidat für SBV und Stellvertretung (Wahlen)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 04.10.2018, 12:26 (vor 2028 Tagen) @ Steffi Anja Urban

Moin Moin Steffi,

wenn er als beides gewählt würde, muss er sich entscheiden, welches Amt er annimmt. Er kann nicht beide Ämter ausüben.

Wird er als Vertrauensperson gewählt, bist Du außen vor, wenn er dieses Amt annimmt.

Wird er als 1. Stellvertreter gewählt, scheitert aber bei der Wahl zur Vertrauensperson an Dir und Du nimmst die Wahl nicht an, rückt der /die Kandidat/in mit den 2.meisten Stimmer als Vertrauensperson nach. Sollte er das sein, ist er die Vertrauensperson.

Treten dann alle Stellvertreter/innen zurück, muss die neue Vertrauensperson eine Wahl der Stellvertreter/innen organisieren, bleibt aber selber im Amt, da diese rechtmäßig gewählt ist. (vgl. § 17 SchwbVWO).
Daher hilft ein Rücktritt je nach Wahlergebnis, dass der Kollege die neue Vertrauensperson wird und ggf. Stellvertreter/innen suchen kann, die seiner Linie entsprechen.

Bleibt auch nur ein/e Stellvertreter/in übrig, so wird diese zur ersten Stellvertretung und es gibt ggf. 4 Jahre lang keine Neuwahlen.

Ob ihr nach einem Rücktritt, womit Ihr deutlich gemacht habt, dass Ihr dieses Amt unter ihm nicht ausüben wollt, bei einer neuen Kandidatur eine Chance hättet, oder die Schwerbehinderten, die Euren Schritt nicht nachvollziehen können (erst sprechen sie Euch das Vertrauen aus und Ihr nehmt das nicht an), wage ich zu bezweifeln.


Liebe Grüße

Hendrik


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