Fahrgeld für Langzeiterkrankte oder Koll. mit EUrente auf Zeit (Wahlen)

Cebulon, Friday, 05.10.2018, 13:13 (vor 2938 Tagen) @ Ti Ni

Langzeiterkrankte sind wahlberechtigt - werden Ihnen auch die Fahrtkosten zur Wahlversammlung und zurück erstattet?

Hallo,
die notwendigen Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber nach § 20 Abs. 3 BetrVG auch bei den "ruhenden Arbeitsverhältnissen", schreibt die BIH in der ZB SPEZIAL SBV WAHL, Seite 76, im ersten Absatz, zur Teilnahme an der Wahlversammlung von den wahlberechtigten sbM - hin und zurück :-)

Siehe auch entsprechend diesen etwas älteren Beitrag für die Schwerbehindertenversammlung.

Gruß,
Cebulon


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