Fahrgeld für Langzeiterkrankte oder Koll. mit EUrente auf Zeit (Wahlen)
Langzeiterkrankte sind wahlberechtigt - werden Ihnen auch die Fahrtkosten zur Wahlversammlung und zurück erstattet?
Hallo,
die notwendigen Fahrtkosten trägt der Arbeitgeber nach § 20 Abs. 3 BetrVG auch bei den "ruhenden Arbeitsverhältnissen", schreibt die BIH in der ZB SPEZIAL SBV WAHL, Seite 76, im ersten Absatz, zur Teilnahme an der Wahlversammlung von den wahlberechtigten sbM - hin und zurück 
Siehe auch entsprechend diesen etwas älteren Beitrag für die Schwerbehindertenversammlung.
Gruß,
Cebulon