Termin Geschäftsführer (Seminare / Fortbildung)

rollo, Tuesday, 09.10.2018, 12:03 (vor 2026 Tagen) @ extensor

Hallo Extensor,
nur der reine Schulungsanspruch ist wie dir bekannt im § 179 SGB IX geregelt. Es gibt aber eine Reihe von Urteilen, die den Sachverhalt genauer betrachten. Im Knittel-Kommentar ist z.B. hierzu folgendes Urteil/Beschluss angegeben; HessLAG Beschluss vom 12.10.2006-9TaBV 57/06 =NZA 2008, 192
Wichtiger als Urteile oder §§ sind in dem Gespräch mit dem GL aus meiner Sicht deine Argumente. Es wird in allen Kommentaren die mir in meiner 12-jährigen Amtszeit vorgelegen haben, immer auf die Erforderlichkeit der Kenntnisse hingewiesen. Ich glaube nicht, dass dein GL durch die Vorlage von §§ oder Urteilen eine Sinneswandlung erfährt. Du solltest ihm argumentativ darlegen, welche Vorteile auch für das Unternehmen entstehen, wenn Fachwissen vorhanden ist. Qualität hat eben auch seinen Preis!

MfG,
rollo


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