Re: Betriebsbedingte Kündigung (Kündigung)

hackenberger, Wednesday, 03.12.2003, 21:31 (vor 7459 Tagen) @ Martin Steigleder

Hallo,

ja Du hast recht, der Arbeitgeber muss eine
weitere/andere Beschäftigungsmöglichkeit prüfen. Er
muss weiter sollte es wirklich zu einer
betriebsbedingten Kündigung kommen, so muss der AG
auch beim zuständigen Integrationsamt eine Zustimmung
zur Kündigung einholen.

Doch der AG hat sofort noch ganz andere Pflichten. Er
muss sobald eine Gefährdung des
Beschäftigungsverhältnisse drohen könnte, den § 84 SGB
IX (Prävention) beachten und anwenden. Hier hat er
alles zu prüfen und zumutbare zu unternehmen um diese
Gefährdung abzuwenden. Im Rahmen dieser Prüfung sind
auch die Anforderungen aus dem § 81 SGB IX und § 1
Kündigungsschutzgesetz zu beachten/anzuwenden. Bitte
wende Dich an Deine Schwerbehindertenvertretung in der
Firma.

Bernhard


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