Verteilung von Stützunterschriften (Wahlen)

Uli21764, Lünen, Tuesday, 09.10.2018, 12:49 (vor 1998 Tagen)

Hallo, liebe Gemeinde!
Angesichts der nahenden SBV-Wahlen ist folgendes Problem zu Tage getreten.
Es ist geplant neben dem SBV drei Stellvertreter wählen zu lassen. Ein potentieller Kandidat möchte sich sowhl für das Amt des SBV als auch für die Stellvertretung aufstelllen lassen. Dieser sammelt nun Stützunterschriften für beide Ämter.

Um auf die Wahlzettel zu kommen benötigt der Kandidat jeweils 4 Stützunterschriften.

Wie sammelt er korrekt diese Stützunterschriften für beide Ämter? Darf ein potentieller Unterstützer den Kandidaten sowohl als auch unterstützen oder muss er sich entscheiden, welches Amt er bevorzugt unterstützen möchte?

Bei drei Stellvertretern kann m. E. jeder Wahlberechtigte auch bis zu drei unterschiedliche Personen unterstützen.
Wenn aber von diesen Personen auch jemand den Kandidaten für die SBV unterstützen mag, muss er sich dann entscheiden für welches Amt er seine Stützunterschrift gibt?

Ist es also möglich, daß den potentiellen Kandidaten für das Amt des SBV, der sich auch gleichzeitig als Vertreter bewerben möchte, und der jeweils 4 Stützunterschriften braucht mit 1x4 Unterschriften auf beiden Wahlvorschlägen auskommt oder muss er hier 2x4, also 8 Stützunterschriften "besorgen", um die Unterstützer nicht in Bedrängnis zu bringen und ggfls zu riskieren, von der Wahlvorschlagsliste gestrichen zu werden?

Zusammenfassend also folgende Frage: Braucht der Kandidat für die SBV und die Stellvertretung (2 Wahlvorschlagslisten) 1x4 oder 2x4 Unterschriften, um sicher zu sein, daß die eingereichten Wahlvorschläge so OK sind, daß er bei beiden Positionen zur Wahl steht?

Ich bin gerade etwas verwirrt, weil Gesetzestext (§ 6 SchwbvWO, Abs. 3 + 4) und Kommentar (z.B. Neumann/Pahlen pp.) durchaus widersprüchlich interpretiert werden können.

Kann jemand Licht ins Dunkel bringen?

Danke!


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