Verteilung von Stützunterschriften (Wahlen)

mietze_katz, Oberbayern, Tuesday, 09.10.2018, 13:55 (vor 2019 Tagen) @ Uli21764

Zusammenfassend also folgende Frage: Braucht der Kandidat für die SBV und die Stellvertretung (2 Wahlvorschlagslisten) 1x4 oder 2x4 Unterschriften, um sicher zu sein, daß die eingereichten Wahlvorschläge so OK sind, daß er bei beiden Positionen zur Wahl steht?

Ich bin gerade etwas verwirrt, weil Gesetzestext (§ 6 SchwbvWO, Abs. 3 + 4) und Kommentar (z.B. Neumann/Pahlen pp.) durchaus widersprüchlich interpretiert werden können.

Kann jemand Licht ins Dunkel bringen?

Danke!

Hallo,
ich bin zwar mehr im vereinfachten Wahlverfahren zu Hause, aber ich denke, du beantwortest dir deine Frage bereits selbst: Eine Stützunterschrift unterstützt immer nur einen Wahlvorschlag, ist derselbe Unterstützer auf mehreren Wahlvorschlägen zu finden, müsste er sich entscheiden, welchen Wahlvorschlag er denn nun unterstützen will und wird von den anderen Wahlvorschlagslisten gestrichen.
Also wenn Du 2 Wahlvorschlagslisten hast, benötigst du 2 x 4 Unterschriften.

VG


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion