Zuarbeit zur Mehrfachanrechnung für den Arbeitgeber (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 15.10.2018, 16:42 (vor 1992 Tagen) @ garda

Hallo,

ich würde an Deiner Stelle in der tat die Finger davon lassen, da es nicht zu Deinen Aufgaben gehört und Dich somit nichts angeht.

Zwar kann eine SBV durchaus selbst eine Mehrfachanrechnung bei der AA initiieren, aber am Verfahren ist die SBV in keinster Weise beteiligt - im Gegensatz zum betroffenen AN selbst.

Da in der Tat dann unklar ist, in wie weit eine Stellungnahme der SBV dann konform mit der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht ist, sollte schon aus diesem Grund eine Stellungnahme abgelehnt werden.

Wenn der AG meint, daß die Voraussetzungen gegeben wären, soll er das auch selbst begründen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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