Keine Vertretung in den Regionen (Allgemeines)

Frage @, Monday, 22.05.2006, 20:27 (vor 6556 Tagen)

Wir haben in m. Städten in Deutschland, Betriebsstätten.
Es gibt jedoch nur in einer eine Schwerbehindertenvertretung.
Diese wird auch zu den GBR-Sitzungen eingeladen.
Somit ist sie auch die Gesamt-Schwerbehindertenvertretung.
Wie ist es nun, wenn es um einen Schwerbehinderten Mitarbeiter geht, der nicht im Geltungsbereich der zuständigen Vertretung liegt.
( andere region mit einem örtl. Betriebsrat )
Kann auch hier die Schwerbehindertenvertretung aktiv werden, die nicht zu dieser region gehört, jedoch die Gesamtschwerbehindertenvertretung ist >
Oder was muss getan werden, damit hier auch ein Recht gem. dem SGB IX besteht.
Ich meine bei Kündigungen usw. >
Muss beim integrationsamt eine Zusammenlegung der Betriebe erfolgen >
Die Betriebsräte meinen, Nein... hier ist die vertretung nicht zuständig, sondern alleine der BR.


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