Lernen durch Schmerz! Schadenersatz, Entschädigung ... (Allgemeines)

Katharina Schwarzenborn, Sunday, 04.11.2018, 10:29 (vor 2909 Tagen)

Hallo,

ich habe gehört, dass es irgendwie in der Rechtsprechung diesen Satz "Lernen durch Schmerz" geben soll, wenn der AG eine Verfahrensdiskriminierung in einem Stellenbesetzungsverfahren begangen hat und ein Bewerber, ob jetzt intern oder extern oder schwerbehindert oder nicht, aus welchen Gründen auch immer nicht berücksichtigt wurde, und dieser dann entsprechend Schadenersatz und/oder Entschädigungszahlungen könnte.

Damit der AG eben aus seinen Fehlern lernt, müsste dies finanziell weh tun.

Ich finde aber nichts Entsprechendes.

Hoffe, ihr wisst, was ich meine.

Kennt ihr evtl. Rechtsprechung, Urteile, Randziffern, Protokollerklärungen, Kommentare?

Lieben Dank und liebe Grüße

Lernen durch Schmerz! Schadenersatz, Entschädigung ...

WoBi, Sunday, 04.11.2018, 17:29 (vor 2908 Tagen) @ Katharina Schwarzenborn

Hallo Katharina Schwarzenborn,

diese Frage deckt sich mit der bereit gestellten Frage unter https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=24932 und den dortigen Antworten und Nachfragen.

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Zum AGG gibt es einige Kommentare. Internetsuchmaschinen sind hier hilfreich. Möglicher Suchtext: "AGG Kommentar". Klein und handlich ist dieser Basiskommentar, wenn auch schon in die Jahre gekommen. Dort werden gewünschte Antworten aufgezeigt.

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Gruß
Wolfgang

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