AGG kann so umgangen werden? (AGG)
Hallo JB,
ich antworte Dir mal direkt und hoffe, dass andere auch meinen Kommentar lesen und bitte vielleicht auch antworten.
Wenn ich richtig verstanden habe:
- Stellenausschreibung
- Bewerbung durch Schwerbehinderten
- Anforderungen aus der Anzeige vollumfänglich erfüllt
- dennoch keine Einladung zu einem VG
- AG sagt, dass die Nichteinladung NICHT aufgrund der Schwerbehinderung erfolgt ist, sondern weil der schwerbehinderte Bewerber "heimliche" Anforderungen, die nicht in der Anzeige standen, nicht erfüllt hat
Hier steige ich mal ein.
Meinem Verständnis nach, kann der Schwerbehinderte keine Entschädigungszahlung vor dem Arbeitsgericht einklagen, da eben der AG belegen kann, dass es nicht an der Schwerbehinderung lag, sondern an "heimlichen" nicht erfüllten Anforderungen, sondern er kann Schadensersatz einklagen. Richtig? Aber auf welcher Rechtsgrundlage und vor welchem Gericht?
LG