eigene Telefonnummer SBV (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 06.11.2018, 15:47 (vor 2907 Tagen) @ MonikaSBV

Moin Moin Monika,

Du hast ein Recht auf Datenschutz und vertrauliche Gesprächsführung. Auch muss es für Beschäftigte eine klar geregelte Möglichkeit geben, vertraulich die Schwerbehindertenvertretung zu erreichen.
Wenn dieses nicht gegeben ist, wie bei Dir, zudem der Personalrat auch gegen Dich agiert, würde ich ggf. das Integrationsamt ansprechen. Diese können als externe Stelle auch den Arbeitgeber an seine Verpflichtungen erinnern. Am besten wäre es, dieses vor Ort zu besprechen und die derzeitige Lösung zu begehen. Solltet Ihr eine/n Datenschutzbeauftragte/n haben, bitte mit hinzuziehen. Der dürfte bei Deiner Situation mit den Ohren schlackern.

Gesetze: § 179,2 Behinderung der SBV, § 179,4 Freistellung, soweit erforderlich, bei ca. 50 Schwerbehinderten, wenn Dein vorheriger Thread noch stimmt, ist durchaus eine Teilfreistellung verhandelbar, da bei 100 eine volle Freistellung zusteht.

Wichtig § 179,9 "Die Räume und der Geschäftsbedarf, die der Arbeitgeber dem Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrat für dessen Sitzungen, Sprechstunden und laufende Geschäftsführung zur Verfügung stellt, stehen für die gleichen Zwecke auch der Schwerbehindertenvertretung zur Verfügung, soweit ihr hierfür nicht eigene Räume und sächliche Mittel zur Verfügung gestellt werden."

Wenn Dir bei Deiner etwa 50% Tätigkeit in der SBV kein Arbeitsraum für vertrauliche Gespräche zur Verfügung gestellt wird, blockiere den Besprechungsraum des Betriebsrats für diese Zeit. Mal schauen, wie lange es dauert, bis dieser einlenkt und auch auf eine gesetzeskonforme Lösung drängt.

Liebe Grüße

Hendrik


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