Regelm. Ausfall Teil-EU-Rente? (Rente / Pension / ATZ)
Hi,
ich war einmal für einen meiner betreuten Kollegen - welcher auch den Weg der Teilweisen Erwerbsunfähigkeitsrente gehen wollte auf folgendes gestoßen:
((– das so jemand aufgrund der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses
über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und die Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung
nach § 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7 SGB V als arbeitsunfähig gelte.
((Dort: §2 (10) Der Betroffenen gilt für die Zeit der kpl. Dialyse (Anfahrt- Dialyse- Ruhezeit ) wenn diese nur während der Arbeitszeit mgl. ist,
als Arbeitsunfähig .))
Eventuell hilft es dir .