Regelm. Ausfall Teil-EU-Rente? Nein! (Rente / Pension / ATZ)

garda, Berlin, Wednesday, 21.11.2018, 16:48 (vor 1980 Tagen) @ Holz_116

Hallo,

ganz grundsätzlich gibt es eine Erwerbsminderungsrente nur, wenn man pro Tag weniger als 3 h arbeiten kann, also pro Woche weniger als 15 h. Die Teil-Erwerbsminderungsrente gibt es dann, wenn mindestens 3 h aber weniger als 6 h pro Tag, also 15 h bzw. 30 h/Woche gearbeitet werden kann.

Eine Teil-EM-Rente ist also nur unter der genannten Voraussetzung nicht möglich.

Jetzt zu meiner Warnung. Niemand kann eine Teil-EM-Rente beantragen. das gibt es gar nicht. Man beantragt eine EM-Rente und die DRV entscheidet ob voll oder teil.

Da es hier passt noch eine Info: die DRV kann jederzeit einen Antrag auf eine medizinische Reha in einen Rentenantrag umdeuten. Diesen Antrag kann man auch nicht zurückziehen. Es ist also gut zu überlegen, jemanden der da am Rande herumkrebst zu raten: "mach mal ne Kur", das kann ihn Ruck Zuck aus dem Erwerbsleben katapultieren.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael


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