Stimmzettel (Wahlen)

SFliege, Monday, 26.11.2018, 08:33 (vor 1978 Tagen) @ garda

Na, das ist ja wohl ziemlich last minute

§ 20 Abs. 3 Satz 1 und 2 SchwbVWO
Das Wahlrecht wird durch Abgabe eines Stimmzettels in einem Wahlumschlag ausgeübt. Auf dem Stimmzettel sind von der Wahlleitung die vorgeschlagenen Personen in alphabetischer Reihenfolge unter Angabe von Familienname und Vorname aufzuführen; die Stimmzettel und Wahlumschläge müssen sämtlich die gleiche Größe, Farbe, Beschaffenheit und Beschriftung haben.

Noch in Ergänzung zu garda nicht mit ja/nein, sondern pro Kandidat nur "ein" Kästchen zum Ankreuzen = ja (d.h. ohne die Option "nein")

Nehmen wir mal an, es steht nur ein Kandidat zur Wahl und es werden 10 Stimmzettel abgegeben.
Nur auf einen Stimmzettel wird dieser Kandidat angekreuzt.
Auf den anderen 9 Stimmzetteln haben die Wähler nichts angekreuzt bzw. handschriftlich ergänzt, dass sie diesen Kandidaten nicht wählen wollen.
Somit hat der Kandidat die Mehrheit der Stimmen erhalten und ist gewählt.
Das nicht zustimmende oder ablehnende Votum auf den anderen 9 Stimmzetteln wird nicht berücksichtigt.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion